Einbindung, Elternvertretung

Erziehungspartnerschaft

"Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen." (KM)

Die Jahrgangsstufenpflegschaft

Für die Jahrgangsstufen wird jeweils eine Jahrgangsstufenpflegschaft gebildet. Dieser gehören an:

- die Eltern der Schüler der Jahrgangsstufen,

- die in der Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkräfte,

- die Schülervertreter der Jahrgangsstufe im Schülerrat sowie deren Stellvertreter.

Der Vorsitzende der Jahrgangsstufenpflegschaft wird aus der Mitte der Elternvertreter der Jahrgangsstufe gewählt.

Lerngruppenpflegschaft

Die Jahrgangsstufenpflegschaft kann für die Lerngruppen Lerngruppenpflegschaften bilden.

Die Lerngruppenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden; Stellvertreter ist der Lerngruppenbegleiter.

Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt in den Elternbeirat so viele Vertreter, wie nach dem Organisationserlass (Klassenbildungsteiler) gewählt werden könnten.

Falls die Zahl der Lerngruppen der Zahl möglicher Klassen entspricht, kann die Jahrgangsstufenpflegschaft beschließen, dass der Lerngruppenelternvertreter und sein Stellvertreter Mitglieder des Elternbeirates werden.

Der Elternbeirat

Grundsatz

Jede Schule bildet einen Elternbeirat

Mitglieder

sind die gewählten Klassenelternvertreter/Lerngruppenelternvertreter und deren Stellvertreter; in ehrenamtlicher Tätigkeit.

Allgemeine Aufgaben

Der Elternbeirat

- vertritt die Eltern der Schüler einer Schule;

- wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung;

- gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache und Information;

- berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge von Eltern und unterbreitet diese der Schule;

- arbeitet an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mit;

- stärkt das Verständnis der Öffentlichkeit für die schulische Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Zusammengestellt nach: Gemeinschaftsschulverordnung - GMSVO vom 22.06.2012, zuletzt geändert am 26.07.2018

Die Elternbeiratsvorsitzenden der KTS im Schuljahr 2023/24

EBR-Vorsitzende

folgt!

Stellvertreterin

folgt!

Elternbeiratssitzung

"Positive Entwicklung der Gemeinschaftsschule"

Konstituierende Sitzung, 21.10.2020

Pressebericht

Hinweis zum Elternbeirat

Da die in den einzelnen Klassen/Lerngruppen gewählten Elternvertreter und deren Stellvertreter nur im Schulinnenverhältnis aktiv sind, werden die Namen der Mitglieder des Eltenbeirates an dieser Stelle nicht veröffentlicht.